Ludmillenhof, Sitz der Samtgemeinde Sögel, denkmalgeschützt

Samtgemeindebürgermeister

Samtgemeinde Bürgermeister

Der Samtgemeindebürgermeister ist nach dem Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuss eines der drei Organe einer Samtgemeinde (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 NKomVG). Im Gegensatz zu den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde, wo der jeweilige Gemeinderat gem. § 105 NKomVG aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen Bürgermeister wählt, wird der Samtgemeindebürgermeister direkt von den Bürgern gewählt und ist hauptamtlich tätig. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre (§ 80 Abs. 1 S. 2 NKomVG).  In der Samtgemeinde Sögel ist Frank Klaß seit dem 01.11.2021 für eine Amtszeit von 5 Jahren im Amt.

Der Samtgemeindebürgermeister ist kraft Amtes Mitglied im Samtgemeinderat und im Samtgemeindeausschuss (§ 45 NKomVG). Der Gemeinderat der Gemeinde Sögel hat das Amt des Gemeindedirektors auf den Samtgemeindebürgermeister übertragen (§ 106 NKomVG). Insofern ist Frank Klaß hauptamtlich als Samtgemeindebürgermeister tätig und Gemeindedirektor der Gemeinde Sögel.


Samtgemeindebürgermeister vor dem Rathaus