Anzeige Gaststättenbetrieb
Verantwortlicher:
Datenschutzbeauftragter:
Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:
Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:
Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt für folgende Zwecke:
- Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vollzug des Gaststättenrechts
- Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin
- Beurteilung der sicherheitsrechtlichen Gefährdungslage
- Abstimmung mit den betroffenen Sicherheitsbehörden
Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:
Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO ivm. § 2 NGastG erforderlich.
Kategorien von Empfängern:
Intern (Interne Abteilung (Personalabteilung, Vorgesetzte, Geschäftsleitung))
Öffentliche Stelle (-Landkreis Emsland, Finanzamt)
Datentransfer in ein Drittland:
Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.
Zusätzliche Informationspflichten:
Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Wahrnehmung der o.g. Aufgaben notwendig ist.
Rechte der betroffenen Person:
Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO i.V.m. § 9 NDSG) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).
Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.
Beschwerderecht:
Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Postanschrift: Prinzenstraße 5,30159 Hannover
Telefon. 0511/1204500 oder E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten über die betroffene Person ist teilweise gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.
Folgen der Nichtbereitstellung:
Das Nichtanzeigen des Gaststättengewerbes mit den erforderlichen Daten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße geahndet.
Automatisierte Entscheidungsfindung:
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.