Einwohnerwesen/Melderecht
Verantwortlicher:
Datenschutzbeauftragter:
Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:
Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:
Verarbeitung personenbezogener Daten und verfahrensbedingter Hinweise im Melde-, Pass- und Ausweisregister.
Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:
Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO erforderlich.
Führung des Melderegisters gemäß §§ 2 bis 4 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 1 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds.AGBMG)
Führung des Passregisters gemäß §§ 19, 21 und 22 Passgesetz (PassG)
Führung des Ausweisregisters gemäß §§ 7, 8 und 23 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Kategorien von Empfängern:
Intern (Interne Abteilung (Personalabteilung, Vorgesetzte, Geschäftsleitung))
Datentransfer in ein Drittland:
Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.
Zusätzliche Informationspflichten:
Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
Für die Daten des Melderegister gelten die Bestimmungen der §§ 13 bis 15 BMG, für die Daten des Ausweisregisters die Bestimmungen des § 23 Abs. 4 PAuswG und für die des Passregisters die Bestimmungen des § 21 Abs. 4 PassG
Rechte der betroffenen Person:
Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO i.V.m. § 9 NDSG) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).
Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.
Beschwerderecht:
Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Postanschrift: Prinzenstraße 5,30159 Hannover
Telefon. 0511/1204500 oder E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten über die betroffene Person ist teilweise gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.
Folgen der Nichtbereitstellung:
Dies stellt einen Gesetzesverstoß dar.
Automatisierte Entscheidungsfindung:
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.