Rathaus Sögel

Meldungen zur Kindeswohlgefährdung

Verantwortlicher:

Samtgemeinde Sögel

Ludmillenhof

49751 Sögel (Deutschland)

Datenschutzbeauftragter:

Itebo GmbH

Dielingerstraße 39/40

49074 Osnabrück

+49 541 9631-0

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:

Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung i.d.R. nach Meldung der Einrichtung z.B. durch Beratung der Sorgeberechtigten und Analyse. Eine Meldung an den Landkreis zur Überprüfung und Einleitung erforderlicher Schritte erfolgt im Bedarfsfall.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:

Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO erforderlich.

Kategorien von Empfängern:

Intern (Interne Abteilung (Personalabteilung, Vorgesetzte, Geschäftsleitung))

Öffentliche Stelle: Landkreis, ggf. Polizei oder Jugendamt

Datentransfer in ein Drittland:

Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.

Zusätzliche Informationspflichten:

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Die Daten werden solange gespeichert wie es für den Speicherzweck erforderlich ist.

Rechte der betroffenen Person:

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO i.V.m. § 9 NDSG) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Beschwerderecht:

Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Postanschrift: Prinzenstraße 5,30159 Hannover

Telefon. 0511/1204500 oder E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten über die betroffene Person ist teilweise gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.

Folgen der Nichtbereitstellung:

Bearbeitung nicht möglich

Automatisierte Entscheidungsfindung:

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.