Rathaus Sögel

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.soegel.de veröffentlichte Homepage.

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Homepage im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3,4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12 d BGG erlassen werden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderung beruht auf einer im Dezember 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

FOLGENDE FUNKTIONEN WERDEN UNTERSTÜTZT

  • Änderung der Schriftgröße
  • Vergrößerung und Verkleinerung der Seitendarstellung

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

  • Nicht alle Grafiken sind für Blinde eindeutig bezeichnet
  • Karten, Pläne, Luftbilder
  • PDF-Dokumente

In Kürze wird die Homepage hinsichtlich der Barrierefreiheit optimiert.

FEEDBACK

Nutzen Sie das Kontaktformular zur Barrierefreiheit, wenn Ihnen Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei oder verbesserungswürdig sind.
Über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Internetseite freuen wir uns.

SCHLICHTUNGSSTELLE

Sie sind berechtigt, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle BGG (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen) einzureichen, wenn Sie mit unserer Antwort zu Ihrem Feedback nicht zufrieden sind. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG ha die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

+49 511 120-4010

WEITERE INFORMATIONEN

Informationen in leichter Sprache befindet sich im Aufbau.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG

Diese Erklärung wurde erstellt am 12.12.2022.