GEMEINDE SÖGEL
Neue Hundesteuersatzung ab 01.01.2024
Sögel. Der Rat der Gemeinde Sögel hat in seiner jüngsten Sitzung die Anhebung der Hundesteuer beschlossen. Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt künftig jährlich für den ersten Hund 35,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund 60,00 € und für jeden gefährlichen Hund 600,00 €.
Nachdem die Hundesteuersatzung der Gemeinde Sögel letztmalig 1997 angepasst wurde, hat der Rat nunmehr entschieden, sowohl die Steuern der Höhe nach anzupassen, als auch den geänderten Gegebenheiten: so wurde eine Regelung für gefährliche Hunde neu in die Satzung aufgenommen.
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Hunde nicht immer zur Hundesteuer angemeldet sind, heißt es aus dem Rathaus. Es sei daher zu beachten, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Sögel Folgendes gilt: Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde Sögel anzumelden; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann.
Allen Hundebesitzern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, einen noch nicht angemeldeten Hund anzumelden. Hierzu steht auf der Internetseite der Samtgemeinde Sögel (www.soegel.de) im Service-Portal „Open Rathaus“ unter der Rubrik „Dienstleistungen“ ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung. Gerne können Sie Ihre Hunde auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus des Gemeinde Sögel zur Hundesteuer anmelden.
Die Gemeinde Sögel wird in den kommenden Monaten gezielt darauf achten, dass alle betreffenden Hunde zur Hundesteuer angemeldet werden.
Frank Klaß betonte in der Ratssitzung am Montag, in der auf Antrag des Gemeinderates die Gebühren neu beschlossen wurden: "Die bisherige Satzung ist bereits 26 Jahre alt. Die Erhöhung befindet sich im Hinblick auf die Beitragshöhe in einem gesunden Mittelfeld der umliegenden Gemeinden bzw. Mitgliedsgemeinden umliegender Samtgemeinden"