SAMTGEMEINDE SÖGEL
Die neue Grundsteuer – jetzt informieren!
Die Grundsteuerreform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und bringt wesentliche Änderungen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in der Samtgemeinde Sögel mit sich. Bis Ende 2024 beschließen die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde neue Hebesätze, die im Einklang mit den Vorgaben der Reform stehen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um gut vorbereitet zu sein.
Hintergrund der Reform
Die Grundsteuerreform wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bewertungsregelungen im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte. Niedersachsen nutzt das sogenannte Flächen-Lage-Modell, das auf Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie der Lage basiert. Ziel ist eine gerechtere Besteuerung, die aufkommensneutral umgesetzt werden soll – das Gesamtaufkommen an Grundsteuern bleibt gleich, während die Belastung für Einzelne variieren kann.
Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Das Verfahren erfolgt in drei Schritten:
1. Äquivalenzbetrag: Das Finanzamt berechnet auf Basis von Fläche und Nutzung einen Äquivalenzbetrag.
2. Steuermesszahl: Der Äquivalenzbetrag wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.
3. Hebesatz: Die Kommunen multiplizieren diesen Betrag mit ihrem Hebesatz, um die endgültige Steuer zu ermitteln.
Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sögel legen eigenständig ihre Hebesätze fest, die anschließend im Amtsblatt des Landkreises Emsland veröffentlicht werden: https://www.emsland.de/.../oeffentliche.../amtsblatt.html
Was bedeutet die Reform für Eigentümerinnen und Eigentümer?
• Grundsteuerbescheide: Die neuen Grundsteuerbescheide werden ab Januar 2025 verschickt. Sie basieren auf den bereits versendeten Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes.
• Zahlungsmodalitäten: Die Grundsteuer bleibt vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Tipp: SEPA-Lastschriftmandat
Um Zahlungen zu vereinfachen, empfehlen wir die Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats bei der Samtgemeinde Sögel. Bestehende Mandate gelten weiterhin. Falls Sie Daueraufträge nutzen, löschen ändern Sie diese bitte, wenn Sie den neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, da sich die Beträge ändern.
https://openrathaus.soegel.de/.../dienstleistung/26434/show
Was gilt für Mieterinnen und Mieter?
Die Grundsteuer wird von Eigentümerinnen und Eigentümern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieterinnen und Mieter umgelegt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter – idealerweise ab Januar 2025, wenn die neuen Bescheide vorliegen.
Weitere Unterstützung und Informationen
• Online-Erklärung: Nutzen Sie „Mein ELSTER“, um Informationen zur Grundsteuererklärung einzusehen oder anzupassen: https://www.elster.de/eportal/start
• Infoseite Niedersachsen: Mehr Details finden Sie auf der offiziellen Website zur Grundsteuerreform:
https://lstn.niedersachsen.de/.../grundsteuerreform-in...
Die Reform betrifft alle, trägt jedoch auch dazu bei, wichtige kommunale Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung und Sicherheit weiterhin zuverlässig zu finanzieren. Bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich rechtzeitig vor!