Formulare
Abmeldung
Grundsätzlich ist es nicht mehr erforderlich, sich bei der Gemeindeverwaltung abzumelden, wenn man innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umzieht.
Eine Anmeldung bei der Gemeinde des neuen Wohnsitzes reicht aus, die Abmeldung erfolgt dadurch automatisch.
WICHTIG: Beim Umzug ins Ausland ist trotzdem weiterhin eine Abmeldung bei der Gemeinde erforderlich.
Antrag auf Anerkennung eines Zwischenzählers
Antrag auf Anerkennung eines Zwischenzählers
Antrag auf Entwässerung
Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Herstellung einer Grundstücks-entwässerungsanlage und deren Anschluss an die Kanalisation
Beiblatt zur Bestimmung Hauptwohnung
Wenn nur der Nebenwohnsitz in der Samtgemeinde Sögel angemeldet wird, können Sie mit diesem Formular die Anschrift der Hauptwohnung mitteilen.
Eheurkunde
Eheurkunden (früher Heiratsurkunden) werden für Personen, die in den Gemeinden Sögel, Börger, Groß Berßen, Hüven, Klein Berßen, Spahnharrenstätte, Stavern, Werpeloh oder in der ehemaligen Gemeinde Wahn die Ehe geschlossen haben, vom Standesamt Sögel bis 80 Jahre rückwirkend ausgestellt.
Heiratseinträge vor dieser Zeit (vor 80 Jahren rückwirkend) wurden dem Kreisarchiv des Landkreises Emsland zugeführt und sind dort anzufordern.
Einverständnis-erklärung Personalausweis
Einverständniserklärung beider Eltern zur Ausstellung eines Personalausweises für nachstehend aufgeführtes Kind
Geburtsurkunde
Das Standesamt Sögel stellt Geburtsurkunden für Personen aus, die in Sögel, Börger, Groß Berßen, Hüven, Klein Berßen Spahnharrenstätte, Stavern und Werpeloh oder in der ehmaligen Gemeinde Wahn geboren sind.Geburtsurkunden und beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburtenregister werden rückwirkend bis 110 Jahre ausgestellt.
Geburtseinträge vor dieser Zeit (vor 110 Jahren rückwirkend) -wurden dem Kreisarchiv des Landkreises Emsland zugeführt und sind dort anzufordern.
SEPA-Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat
Gewerbesteuer, Grundsteuer und Abgaben, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Kindergartenbeitrag, Pacht
Umstellung der Grundsteuer und Abgaben für das Grundstück
Umstellung der Grundsteuer und Abgaben für das Grundstück in der Gemeinde
Sterbeurkunde
Sterbeurkunden werden seitens des Standesamtes Sögel ausgestellt für Personen, die in Sögel, Börger, Groß Berßen, Hüven, Klein Berßen, Spahnharrenstätte, Stavern und Werpeloh verstorben sind. Sterbeurkunden werden rückwirkend 30 Jahre ausgestellt!
Sterbeeinträge vor dieser Zeit (vor 30 Jahren rückwirkend) wurden dem Kreisarchiv des Landkreises Emsland zugeführt und sind dort anzufordern.
Übernahme Kindergarten-beitrag
Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den von der Samtgemeinde Sögel bereits festgesetzten Kindergartenbeitrag zu zahlen, kann von Ihnen ein Antrag auf Übernahme gemäß § 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gestellt werden. Bitte beachten Sie: Die Frage der Zumutbarkeit orientiert sich an der Einkommensermittlung gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Notwendige Unterlagen: Antrag auf Übernahme gemäß § 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Rechtliche Grundlagen: § 90 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Gebühren: Keine
Ihre Ansprechpartner
R. Hömmeke Samtgemeinde Sögel
FB Arbeit und Soziales
Ludmillenhof
49751 Sögel
Tel.: (05 95 2) 206 – 132
Fax: (05 95 2) 206 – 632
Mail: hoemmeke@soegel.de
Mo. – Mi. 08.30 – 12.30
Do. 14:30 - 17.00
Fr. 08:30 - 12:30
Vergnügungssteuer
Meldung gemäß § 8 Vergnügungs-steuersatzung der Gemeinde Sögel An- und Abmeldung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
Vergnügungssteuer
Steuererklärung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 8 der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Sögel
Vergnügungssteuer
Steuererklärung für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit gemäß § 8 Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Sögel
Vollmacht Abholung Personal-ausweis
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises/Erklärung zur Ausgabe