Zwischenzähler (Wasser) - Antrag auf Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Ab dem 1. Januar 2011 werden die Abwassergebühren nach Frischwasserverbrauch abgerechnet. Der Wasserverband Hümmling übernimmt im Auftrag der Samtgemeinde Sögel die Abrechnung sowie die Einziehung der Gebühren für Schmutzwasser. Zum Nachweis von Wassermengen des Frischwasserbezugs die nicht der Schmutzwasserkanalisation zugeführt werden, können Sie eine private Messeinrichtung (Zwischenzähler) einbauen und unterhalten. Als Messeinrichtung ist ein geeichter oder beglaubigter Wasserzähler zulässig. Die Eichgültigkeit bei Kaltwasserzählern beträgt sechs Jahre ab Eichjahr. Teilen Sie uns bitte die für die Berücksichtigung notwendigen Angaben auf dem beigefügten Antrag mit. Als Grundlage der Berücksichtigung dient die “Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) der Samtgemeinde Sögel (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)“.
Bei technischen Fragen zur Installation eines Zwischenwasserzählers oder zu Fragen bezüglich dieses Antrags setzen Sie sich bitte bei der Samtgemeinde Sögel in Verbindung.
Anträge / Formulare